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BERUFSKRANKHEITEN

Bundestag beschließt Neuregelung

Der Bundestag hat am 7. Mai 2020 Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht beschlossen. Diese sehen unter anderem vor, dass bei den Berufskrankheiten, für die bisher die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit für die Anerkennung der Krankheit erforderlich war, diese Voraussetzung wegfällt.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Zu diesen Berufskrankheiten gehören schwere Hautkrankheiten wie der Weiße Hautkrebs, bestimmte obstruktive Atemwegserkrankungen, vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen und Erkrankungen der Sehnenscheiden und Bandscheiben.
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