ELEKTRO- UND HYBRIDFAHRZEUGE
Kaufpreisprämie erhöht, Frist verlängert
Die Bundesregierung fördert mithilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/ Brennstoffzellenantrieb (künftig auch gebrauchte).
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Die Kaufprämie für solche Pkw gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Die Förderung erfolgt längstens bis zum 31. Dezember 2025. Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
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