BADEN-WÜRTTEMBERG
Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität verbietet Steinschüttungen
Die aktuelle Gesetzesänderung in Baden-Württemberg hat Konsequenzen für Grundstücksbesitzer; Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen: Die Anlage von Kies- und Schotterschüttungen wird untersagt und der Rückbau von bestehenden Schotterflächen diskutiert. Diese Art von Flächennutzung ist schon lange verboten.
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Der baden-württembergische Landtag hat am 22. Juli dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt, der die Biodiversität im Land rechtlich verbindlich stärken soll. Die Beschlussfassung geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zurück und ist im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden erfolgt.
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