Ab dem 1. Februar Präventionszuschüsse beantragen
Auch im Jahr 2021 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) wieder bestimmte Investitionen ihrer Mitglieder in Sicherheit und Gesundheit. Die Gesamtfördersumme erhöht sie zudem auf 800.000 €.
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Mit den Präventionszuschüssen möchte die SVLFG weiterhin einen Anreiz schaffen, in ausgewählte Produkte zu investieren, die vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen. Die Aktion startet am 1. Februar 2021 und endet, wenn die Gesamtfördersumme aufgebraucht ist. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Antrag können alle stellen, die mit ihrem Unternehmen in der LBG versichert sind. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich (nur für Neukäufe).Die geförderten Produkte, Anforderungen und maximalen Förderhöhen stehen im Internet unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Dort finden Sie außerdem ab Februar das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen.
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