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FGSV

H LaStreu: Hinweise für die Lagerung und Beladung von Streustoffen für den Winterdienst

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat die „Hinweise für die Lagerung und Beladung von Streustoffen für den Winterdienst" (H LaStreu), Ausgabe 2020, herausgegeben.
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Die für Feuchtsalz oder Flüssigstreuung erforderliche Sole kann in Salzlöseanlagen aus festem Streusalz hergestellt oder als Sole bezogen werden. Als Streusalz wird überwiegend Natriumchlorid eingesetzt. Das Streusalz ist auf den Betriebsstandorten für den Winterdienst, d.h. Gehöfte und Stützpunkte der Autobahn- und Straßenmeistereien sowie Bauhöfe kommunaler Winterdienstbetreiber, in ausreichender Menge zu lagern, so dass ein effizienter und anforderungsgerechter Winterdienst gewährleistet wird.

Neben der erforderlichen Lagerkapazität sind weitere betriebliche, wirtschaftliche und bautechnische Aspekte bei der Konzeption und Konstruktion der Streustofflager zu berücksichtigen, um Streustofflager effizient betreiben zu können und eine lange bautechnische Nutzungsdauer zu erzielen. In Abschnitt 2 dieser Hinweise werden daher auf Grundlage praktischer Erfahrungen sowie umfassender Analysen von Betriebsabläufen und zur Wirtschaftlichkeit von Streustofflagern Empfehlungen für die Auswahl sinnvoller Lagerkonzepte gegeben. Hierbei wird in erster Linie nach Art des Standortes und dem Aspekt, ob eine Salzlöseanlage vorhanden ist, differenziert. Abschnitt 3 enthält Hinweise, wie Streustofflager angelegt und baulich gestaltet werden. Abschnitt 4 geht auf Kontrolle und Inspektionen von Streustoffhalle und -silo ein. Im Anhang sind Musterlösungen für standardisierte Lagerungsvarianten und Tragwerksvarianten für Streu­stoffhallen sowie Musterbauwerksbücher für Streustoffhalle und Streustoffsilo einschließlich Checklisten für die regelmäßige Überprüfung zusammengestellt.

Die Hinweise sind bei der Neuplanung von Streustofflagern und für Ersatzbauten an vorhandenen Standorten anzuwenden. Die Empfehlungen sind an die standortspezifischen Randbedingungen anzupassen und ersetzen keine individuelle Planung. Für vorhandene Streu­stofflager sind die Empfehlungen zur regelmäßigen Überprüfung (Abschnitt 4) anzuwenden. Diese Hinweise H LaStreu gelten in erster Linie für Streustofflager auf dem Gehöft und an Winterdienststützpunkten von Autobahn- und Straßenmeistereien, durch die die Straßen des überörtlichen Verkehrs betreut werden. Für kommunale Bau- und Betriebshöfe sowie private Winterdienstbetreiber können sie sinngemäß angewendet werden.

Weitere Informationen unter https://www.fgsv-verlag.de/h-lastreu-pdf

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