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MELDE- UND REGISTRIERUNGSPFLICHTEN

Diese Pflichten bringt die elektronische Vergabestatistik

Seit dem 1. Oktober 2020 ist die bundesweite elektronische Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt in Betrieb. Für öffentliche Auftraggeber (AG) bedeutet dies, dass sie den Melde- und Registrierungspflichten der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) unterliegen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Daraus ergibt sich die Pflicht, über sogenannte Berichtsstellen Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Diese Meldepflicht gilt im Oberschwellenbereich sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte ab einem Auftragswert über 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer.
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