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Wildkrautbekämpfung

Anwendung von Essig, Salz & Co. verboten

Wenn das Unkraut wächst, dann nimmt das Jäten von Hand und der Einsatz der Hacke viel Zeit in Anspruch. Da ist der Griff zur Pflanzenschutzspritze und die Anwendung eines Unkrautvernichters verlockend. Unkrautvernichter dürfen allerdings nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden: Darauf macht das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) aufmerksam.

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Unkrautvernichter dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Generell verboten ist der Einsatz hingegen auf Garagenzufahrten, Wegen, Bürgersteigen, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen. Dies gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz, Grünbelagsentferner und Steinreiniger.
Unkrautvernichter dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Generell verboten ist der Einsatz hingegen auf Garagenzufahrten, Wegen, Bürgersteigen, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen. Dies gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz, Grünbelagsentferner und Steinreiniger.Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen wie zum Beispiel Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen ist generell verboten.

Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz oder für Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar.

Fazit

Finger weg von Mitteln zur chemischen Unkrautvernichtung auf allen Nichtkulturlandflächen – egal ob Pflanzenschutzmittel, Steinreiniger, Salz oder Essig! Es bleiben jedoch wirksame alternative Methoden wie mechanisches Entfernen, Heißwasser-Hochdruckreiniger oder Abflammen (Vorsicht: Brandgefahr bei trockenem Wetter!), mit denen man die Flächen sauber halten kann – auch wenn dies aufwendiger ist.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist noch einmal darauf hin, dass Essig und Speisesalz keine Herbizide sind.

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