Trotz Gerichtsurteil: Verpackungssteuer gilt erst mal weiter
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Verpackungssteuer, die seit Januar in der Stadt Tübingen auf Einweg-Geschirr und -verpackungen für unterwegs verzehrte Speisen und Getränke gilt, gekippt. Eine Urteilsbegrünung legte das Gericht bisher nicht vor. Geklagt hatte eine lokale Pächterin des Fastfoodanbieters McDonalds. Die Stadt steht nun vor der Entscheidung, ob sie Revision einlegt oder das Urteil akzeptiert.
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Erst kürzlich hatte die Stadt Tübingen erste Erfolge gemeldet, waren doch mit der Erhebung der Steuer die Müllmengen in öffentlichen Abfallbehältern deutlich zurückgegangen, und das noch im Winter, wo sich noch nicht so viele Menschen draußen verköstigen. Die Stadt hatte, trotz juristischer Hürden, die Steuer beschlossen. McDonalds ist, entgegen seiner Bekundungen, Littering bekämpfen zu wollen, in Person einer Pächterin dagegen vorgegangen und hat gegen die Steuer geklagt. Nun bekam das Unternehmen Recht.
Sollte sich die Stadt Tübingen für eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Leipzig entscheiden, gilt die Verpackungssteuer bis zum Prozessende, aber mindestens so lange, bis der Stadtrat sich entscheidet. Neben Umweltverbänden zeigte sich Oberbürgermeister Boris Palmer traurig über das Urteil. Er sagte dem SWR: "Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große Mehrheit der Menschen ist zufrieden. Bundesweit ist es genau umgekehrt: Mehrweg wird verdrängt, die Wegwerfkultur setzt sich durch. Das Urteil ist deshalb eine Enttäuschung." Er forderte die Bundesumweltministerin auf, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und Gesetze zum Wohle der Umwelt und der Kommunen anzupassen.
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