VERPACKUNGSSTEUER ERST MAL GEKIPPT
Tübingen geht in Revision
Noch in der vorigen FM-Ausgabe, S. 12, hatten wir gemeldet, dass die Stadt Tübingen erste Erfolge mit ihrer Steuer auf Togo- und Einwegverpackungen erzielen konnte.
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Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg die Tübinger Verpackungssteuersatzung für unwirksam erklärt. Oberbürgermeister Boris Palmer bedauert die Entscheidung des Mannheimer Gerichts: „Wir haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große Mehrheit der Menschen ist zufrieden. Bundesweit ist es genau umgekehrt: Mehrweg wird verdrängt, die Wegwerfkultur setzt sich durch. Das Urteil ist deshalb eine Enttäuschung.“
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