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Onlinekonferenz Einwegkunststofffonds

Wie wird sich das Einwegkunststofffondsgesetz auswirken?

Die Hersteller von To-go-Bechern, Fastfood-Verpackungen und anderen Einwegkunststoffprodukten sollen sich ab 2023 mittels eines Fonds an den kommunalen Reinigungskosten beteiligen.
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Claudia von Freyberg
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Wie wird sich das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wohl auf das zunehmende Littering auswirken?

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie nimmt Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte in die Pflicht für die Kosten der Reinigung im öffentlichen Raum aufzukommen. Dem Entwurf des Gesetzes zufolge haben Hersteller ab 2023 in einen Einwegkunststofffonds einzuzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und sonstige Personen des öffentlichen Rechts können sich sodann die Mittel für Sammlungs-, Reinigungs-, Sensibilisierungs-, Datenerhebungs- und -übermittlungskosten sowie für Verwaltungskosten auszahlen lassen. Um ihren Anspruch geltend zu machen, müssen sie sich gemäß § 14 EWKFondsG beim Umweltbundesamt registrieren lassen und nach § 16 zudem eine jährliche Meldung ihrer Leistungen übermitteln.

Die Onlinekonferenz ‚Einwegkunststofffonds‘ am 27. September verschafft einen Überblick zu allem Wissenswerten rund um den Fonds und den sich für die Kommunen ergebenden Ansprüchen. Die Vortragenden geben darüber hinaus Tipps für die Bewältigung der sich neu ergebenden Aufgaben für die Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege.

Link zur Veranstaltung:
https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/strassenreinigung/04032-einwegkunststofffonds

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