Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Tübingen

Verpackungssteuer ist rechtens

Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 24. Mai entschieden, nachdem die Universitätsstadt Tübingen Revision gegen das Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt hatte.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Die Verpackungssteuer müssen alle Betriebe in Tübingen zahlen, die Einwegverpackungen entsprechend der Verpackungssteuersatzung verkaufen. Einwegverpackungen und -geschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, Einwegbesteck mit 20 Cent netto. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Jetzt ist rechtlich anerkannt, was wir seit eineinhalb Jahren sehen: Die Verpackungssteuer bringt Mehrweg- Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild zurück“, sagte OB Boris Palmer.
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 1 Ausgabe zum kostenlosen kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
1 Ausgabe kostenlos testen
0,- EUR / 1 Monate
danach 82,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
  • 1 Ausgabe zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
1 Ausgabe kostenlos testen
0,- EUR / 1 Monate
danach 57,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate