Tübingen
Verpackungssteuer ist rechtens
Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 24. Mai entschieden, nachdem die Universitätsstadt Tübingen Revision gegen das Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt hatte.
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Die Verpackungssteuer müssen alle Betriebe in Tübingen zahlen, die Einwegverpackungen entsprechend der Verpackungssteuersatzung verkaufen. Einwegverpackungen und -geschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, Einwegbesteck mit 20 Cent netto. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Jetzt ist rechtlich anerkannt, was wir seit eineinhalb Jahren sehen: Die Verpackungssteuer bringt Mehrweg- Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild zurück“, sagte OB Boris Palmer.
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