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Dr. Thomas Herdt: Baum als "Wegwerfartikel"?

Es dürfte außer Frage stehen, dass außerhalb von Park­anlagen und Privatgärten die Zeiten der großen, alten Bäume im urbanen Raum gezählt sind. Wiederholte Aufgrabungen im Wurzelraum oder die zunehmenden Salzschäden lassen die Standzeiten von Straßenbäumen auf häufig ungeeigneten Standorten mehr als endlich werden. Heute müssen wir Baumfachleute annehmen, dass die verkehrssicheren Tage nach maximal 30 bis 40 Jahren gezählt sind.
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Trotz der großen Errungenschaften der FLL-Empfehlungen zu Baumpflanzungen wird sich in der Fläche daran nichts ändern. Denn die Standorte sind häufig beengt und 12 m3 Baumgruben sind bei Neu- oder Nachpflanzungen oft schon technisch gar nicht möglich. Meist scheitert es aber bereits an der Finanzierung einer auch nur mittelfristig hinreichenden Baumgrube.

Fazit: Verzicht auf Bäume an Straßenstandorten, die nicht zumindest nach FLL aufgewertet werden können, beziehungsweise dort, wo eine Finanzierung des FLL-Standards nicht möglich ist? Aus gestalterischen, kleinklimatischen und sogar ökonomischen Gründen ein klares Nein! Warum kein ehrlicher Umgang mit der Problematik? Warum können Bäume, wenn „Minimalstandorte“ nicht mit zielgerichteten Arten oder Sorten erschlossen werden können, nicht von vorneherein auf endliche Standzeit gepflanzt werden? Oder warum kann nach 15 bis 20 Standjahren in einer zu dicht gepflanzten Reihe nicht einfach jeder zweite Baum entnommen werden? Es ist nur sicherzustellen, dass am Ende der bewusst gewählten „Kurzumtriebszeit“ nicht aus politischen Gründen die mehr oder weniger abgängigen Gehölze um jeden Preis gehalten werden müssen. Sonst wird durch erheblichen Pflege- und Erhaltungsaufwand aus der vermeintlich kostengünstigen „Wechselbaummöblierung“ ein finanzielles Dauerproblem für die Kommunen.
Wollen wir im urbanen Raum weiter große und alte Bäume außerhalb von Parkanlagen haben, gibt es nur die Möglichkeit, den Standort in Größe und Aufbau nach den Bedürfnissen der Gehölze zu optimieren. Gelingt dies nicht, muss die Wahl der Gehölzart oder -sorte an die Einschränkungen des Standorts angepasst werden. Sollten die Standortvorgaben nicht mit einem langfristigen Baumerhalt vereinbar sein, dann sind durchaus auch kurze Standzeiten zu vertreten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dies nicht das Regelkonzept, sondern lediglich die zielgerichtete Ausnahme für Extrem­standorte wird. Damit soll ausdrücklich keine Lanze für die unsäglichen Bewaldungskonzepte auf Minimalstandorten in Neubaugebieten gebrochen werden. Hier wäre(n) weniger (Bäume) sicher meist mehr.

 

(c) FM online, 18.12.12

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