Unkrautbekämpfung
Grundstoffe können unter bestimmten Umständen eine Alternative sein
Die Kategorie der Grundstoffe wurde mit der europäischen Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung im Jahre 2009 neu eingeführt. Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln erfordert das Inverkehrbringen von Grundstoffen keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Grundstoffe können auch im Haus- und Kleingarten von nicht beruflichen Anwendern eingesetzt werden.
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Das Pflanzenschutzamt Berlin hat dazu unter diesem Link verschiedene Informationen und eine Tabelle zu den Grundstoffgenehmigungen zusammengestellt. Seit einiger Zeit ist Essig als Grundstoff gelistet und darf unter bestimmten Bedingungen als Herbizid eingesetzt werden.
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