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WARNSCHUTZBEKLEIDUNG

Gesehen werden kann Leben retten

Bei Arbeiten im öffentlichen Raum reicht die normale Arbeitsschutzbekleidung nicht aus. Gerade beim Arbeiten an Straßen ist das Gesehenwerden lebensrettend. Dafür gibt es klar definierte Vorgaben (§4 des Arbeitsschutzgesetzes). Außerdem greift die Straßenverkehrsordnung, die die Rechte der Personen regelt, die sich außerhalb von Gehwegen und Absperrungen bewegen müssen.
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Die Straßenverkehrsordnung sieht Warnkleidung vor, die der DIN EN ISO 20471 entsprechen muss. Mindestforderung ist die Schutzklasse 2. Ist die zulässige Geschwindigkeit im Arbeitsstellenbereich größer als 60 km/h und nimmt das Baustellenpersonal passiv am Straßenverkehr teil (etwa beim Baumschnitt), ist die Klasse 3 Vorschrift. Hier ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten nicht immer das Verkehrsgeschehen im Blick haben.
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