Nicht ohne Auffanggurt!
Wenn Hubarbeitsbühnen von Fahrzeugen angefahren werden oder sie sich im Astwerk verfangen, kann ein lebensgefährlicher Peitscheneffekt für Bediener und Bedienerinnen entstehen. Das Tragen eines Auffanggurts wird aber von der SVLFG nicht vorgeschrieben. Das ist fatal, findet ein Praktiker.
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Als reines Baumpflegeunternehmen führt die Firma Leitsch mit sechs Hubarbeitsbühnen im Großraum Rhein-Main täglich für unterschiedliche Auftraggeber Schnitt- und Fällarbeiten aus - je nach Art der Arbeit (Kronenschnittmaßnahmen) mit der Handsäge oder stärkere Eingriffe und Fällungen mit der Motorsäge. Bei diesen Arbeiten ergeben sich Gefahren, die durch die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung minimiert werden können. Intensive Schulungen der einzelnen Arbeitsschritte und eine spezielle Schulung im Umgang mit der Hubarbeitsbühne, zum Beispiel IPAF-Zertifizierung (International Powered Access Federation), bringen zusätzliche Sicherheit bei der täglichen Arbeit.
Aus unternehmerischer Sicht wird es dann schwierig, wenn bestimmte Aspekte im sicheren Umgang mit einer Hubarbeitsbühne - hier die Verwendung eines Auffanggurts - nicht oder nur unvollständig geregelt sind.
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