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Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Die wichtigsten Änderungen

Die seit 6. Juli 2013 geltende neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung sorgt in der Praxis nach wie vor für Gesprächsstoff. Unser Pflanzenschutzexperte Thomas Lohrer fasst im Folgenden alle Änderungen zusammen, die in Zukunft zu beachten sind.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Wann wird eine Sachkunde benötigt und wann nicht? Nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz (§ 9) ist ein von der zuständigen Behörde ausgestellter Sachkundenachweis notwendig, wenn eine Person - 1. Pflanzenschutzmittel anwendet, - 2. über Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG berät, - 3. Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, - 4. Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder - 5. Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen.
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