Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Die wichtigsten Änderungen
Die seit 6. Juli 2013 geltende neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung sorgt in der Praxis nach wie vor für Gesprächsstoff. Unser Pflanzenschutzexperte Thomas Lohrer fasst im Folgenden alle Änderungen zusammen, die in Zukunft zu beachten sind.
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Wann wird eine Sachkunde benötigt und wann nicht? Nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz (§ 9) ist ein von der zuständigen Behörde ausgestellter Sachkundenachweis notwendig, wenn eine Person - 1. Pflanzenschutzmittel anwendet, - 2. über Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG berät, - 3. Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, - 4. Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder - 5. Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen.
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