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FM Standpunkt | Tjards Wendebourg

Pflegt mir nicht die Gräben tot

Für die Pflege kleiner Fließgewässer, also jene 3. Ordnung, sind in der Regel die Kommunen oder Erhaltungsverbände zuständig. Da auch die Bächlein und Gräben Teil des Hochwasserschutzes sind, liegt bei den Unterhaltenden auch die Verantwortung dafür, dass nichts passiert. Also wird im Zweifel für den schnellen Abfluss gearbeitet – das Wasser möglichst schnell aus dem eigenen Verantwortungsbereich geschafft und das Problem in Fließrichtung verlagert.
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Redaktion
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In meinem Ort hat mir der Bauhofleiter erst jüngst wieder erklärt, dass es sich bei dem Bach durch unseren Ort nicht um einen Bach, sondern um einen Ablaufkanal handelt. Deswegen werden seine Ränder – also alle angrenzende Vegetation – mindestens zweimal im Jahr mit dem Freischneider auf Bodenhöhe gemäht, die unmittelbaren Uferbereiche und die Sohle einmal im Jahr mit dem Räumlöffel ausgebaggert. Außerhalb des Dorfes landet das Räumgut dabei meist noch irgendwo auf der Uferböschung und sorgt dafür, dass jede Ufervegetation von Brennnesseln und Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute, Japan-Knöterich) unterdrückt wird.

Natürlich gibt es in kleineren und mittleren Gemeinden in der Regel niemanden, der sich fachlich mit der Gewässerpflege eingehend beschäftigt. Bei uns etwa macht das der Klärwärter nebenbei. Zwar gibt es auf höherer Ebene Angebote zur fachlichen Unterstützung. Diese müssen aber erst einmal aktiv in Anspruch genommen werden. Dass sich etwas ändern muss, ist keine Frage. Einerseits bauen wir Regenrückhaltebecken in den Einzugsbereichen, andererseits werden die kleinen Wasserläufe immer noch auf schnellen Abzug getrimmt. Das schadet nicht nur den unterhalb liegenden Regionen im Falle eines Starkregenereignisses. Es beschleunigt auch den Wasserabzug während der Perioden, die viel, viel häufiger auftreten als Dauerregen, nämlich Trockenzeiten. Denn auch da läuft alles Wasser weiter schnell ab.

Das wiederum gefährdet die Grundwasserneubildung und den Bestand der Feuchtlebensräume im Einzugsgebiet. Dass kaum mehr Kröten über die Straßen getragen werden müssen – weil es sie kaum noch gibt – ist auch eine Folge des Verschwindens von Gewässern. Die kleinen Gewässer dürfen nicht wie ein x-beliebiger Gemeinderasen behandelt werden. Sie brauchen Spezialwissen und unsere Aufmerksamkeit. Der Schutz der Biodiversität fängt im nächsten wasserführenden Graben an und verlangt Flächenmanager mit einem Auge für das große Ganze.

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