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Schottern Sie noch oder splitten Sie schon?

Dass die Landesregierung in Baden-Württemberg bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes die Steinschüttungen verboten hat, war schon ein Paukenschlag. Zwar war es erstens ohnehin nach Landesbauordnung untersagt, Flächen so zu "gestalten", und zweitens geht es ja um Privatgrundstücke.
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Trotzdem sorgt das neue Gesetz für Bewegung, denn es macht endgültig Schluss mit dem Grundsatz, dass jeder auf seinem Grundstück tun und lassen kann, was er will. Und das bezieht sich keineswegs nur auf Gärten, sondern auf alle Freiräume im besiedelten Raum, inklusive der kommunalen Flächen.
Das Verbot ist auch deshalb bemerkenswert, weil es das Initial zum großen Umdenkprozess ist. Schluss mit dem "Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht", hin zu einer Umorganisation aller Abläufe. Besonders die Kommunen sind gefordert, weil sie als größter Flächeneigentümer nach Landwirten und Waldbesitzern die besondere Verantwortung haben, mehr für Artenschutz und Biodiversität zu tun - gerade bei der Pflege, aber auch bei der Gestaltung. Was es für Kommunen bedeuten kann, nachhaltiger zu werden, haben wir mal im Entwurf einer großen Checkliste zusammengefasst, die Sie sich über den QR-Code auf das Smartphone holen können (bei neuen Handys scannt die Kamera-App).
Wir werden in den nächsten Wochen sehr oft die Floskel von der leeren Kasse hören. Doch wer Billionen aufbringt, um die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen, kann sich kaum rausreden, wenn es um uns alle geht. Der Bund wird deshalb die Kommunen dabei unterstützen müssen, ihre Aufgabe der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Denn was sollte es anderes sein als Daseinsvorsorge, wenn es darum geht, Städte und Gemeinden lebenswert zu halten und die Artenvielfalt, von der wir ein untrennbarer Teil sind, zu sichern. Sollte Ihnen also in den nächsten Monaten jemand mit dieser Floskel kommen, erinnern Sie ihn oder sie daran, dass Sie systemrelevant sind. Und das ist keine Übertreibung.
Und für Sie selbst - egal ob Sie Dienstleister oder Teil des kommunalen Systems sind - gilt der Umdenkprozess natürlich auch. Schottern war gestern. Heute wird nur noch gesplittet - etwa zwischen Schmutzwasser und Regenwasser, zwischen "Mahd notwendig" und "Natur erwünscht" oder "Streuen angezeigt" und "Hinweis auf Eigenverantwortung ausreichend". Die jeweils rechtlichen Folgen daraus werden noch zu betrachten sein. Aber die Juristik folgt der Innovation ja bekanntlich immer erst.
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