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Winterdienst-Urteil des OLG Berlin

Verschärft sich der Kontrollaufwand?

Ein Ende 2022 ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts von Berlin, das sich Kammergericht nennt, scheint zu einer erheblichen Haftungsverschärfung für professionelle Winterdienstleister zu führen. In der Folge würde sich der Kontrollaufwand für Dienstleister erheblich erhöhen.
Veröffentlicht am
Gerd Korge
Was war geschehen? Nach ihren Darstellungen ist die spätere Klägerin am 19. Dezember 2020 gegen 11 Uhr auf dem Gelände einer Klinik in Berlin gestürzt, weil sich auf den dortigen Wegen Glatteis befand. Der Betreiber der Klinik hatte die Verkehrssicherungspflicht mit einem Vertrag über Winterdienstleistungen auf ein anderes Unternehmen übertragen. Dieses Unternehmen verteidigte sich im Prozess mit der Begründung, an dem betreffenden Tag habe in Berlin keine allgemeine Glättegefahr bestanden. Unstreitig hatte die Temperatur nach den Messdaten der Flugwetterwarte Berlin- Brandenburg um kurz nach 11 Uhr mindestens 2,4 °C betragen. Gemäß den Angaben des Unternehmens lag die Temperatur an dem betreffenden Tag zwischen 7,1 °C (Höchstwert) und...
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