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Unkrautbekämpfung auf wassergebundenen Decken

Ausnahmsweise mit Herbiziden

Die chemische Bekämpfung von Unkraut auf wassergebundenen Decken ist schon durch Gesetze stark eingeschränkt; zudem sind die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich. Wir stellen Ihnen geeignete Ausbringungssysteme vor, die die Herbizide sparsam ausbringen und eine hohe Flächenleistung mitbringen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel (PSM) gemäß Pflanzenschutzgesetz (Pfl SchG) §12 auf befestigten Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, nicht angewendet werden. Darunter fallen im Regelfall nahezu alle Wege und Plätze im Außenbereich. Allerdings können die zuständigen Pflanzenschutzämter Ausnahmen genehmigen. Im Gesetzestext § 12 des PflSchG heißt es da, dass PSM nur zu genehmigen sind, wenn - der angestrebte Zweck vordringlich ist, - mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann und - öffentliche Interessen wie der Schutz von Mensch und Tier nicht entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund ist die Anwendung chemischer Mittel grundsätzlich eingeschränkt....
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