Kommunale Reinigungsleistungen
Hersteller von Einweg-Produkten müssen sich beteiligen
Mit der Einrichtung des Einwegkunststofffonds erfolgt ein Paradigmenwechsel bei der Finanzierung kommunaler Reinigungsleistungen. Erstmals tragen neben Haushalts- und Gebührenmitteln auch Einzahlungen der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Aufwandsdeckung bei. Wie das in der Praxis funktionieren wird, erklärt der Verband kommunaler Unternehmen.
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Dr. Holger Thärichen, Yvonne Krause, Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Berlin Die von den Herstellern erhobene Einwegkunststoffabgabe dürfte zwar zu gering sein, um über den Produktpreis eine Lenkungswirkung bei den Verbrauchern zu entfalten. Für die Kommunen ergibt sich aber die Chance, zusätzliche Ressourcen für die Stadtreinigung einsetzen zu können. Immerhin dürften in größeren Städten die Ausschüttungen aus dem Fonds circa ein Sechstel der Kosten ausmachen, die im Durchschnitt für die kommunalen Reinigungsleistungen aufgewendet werden. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist am 15. Mai 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz setzt die...