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Einwegkunststofffonds

Umweltbundesamt liefert Handbuch für Anspruchsberechtigte

Seit dem 1. August 2024 können sich kommunale Anspruchsberechtigte im Einwegkunststofffonds-Portal DIVID registrieren. Das Umweltbundesamt hat dafür nun ein Handbuch zur Accounterstellung und Registrierung bereitgestellt. Dazu wird auch ein Online-Seminar angeboten.

von VKU/Redaktion Quelle VKU erschienen am 18.12.2024
Straßenmüll © Claudia von Freyberg
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Um den derzeitigen Prozess der Registrierung für kommunale Anspruchsberechtigte zu unterstützen, hat das Umweltbundesamt (UBA) ein Handbuch zur Accounterstellung und Registrierung für Anspruchsberechtigte bereitgestellt. Das Handbuch finden Interessierte auf der Seite des Umweltbundesamtes. Für den Registrierungsprozess brauchen Anspruchsberechtigte nach wie vor ein Elster-Organisationszertifikat und die Bestätigung einer zuständigen Landesbehörde über die Anspruchsberechtigung. Das UBA, wo der Fonds angesiedelt ist, hat dafür Ende August die nun gerade aktualisierte Mustervorlage „Bestätigung einer zuständigen Landesbehörde“ bereitgestellt. 

Das UBA hat das Themenpapier zur Leistungsmeldung veröffentlicht, das die zu meldenden Leistungsparameter konkretisiert. Das UBA hat mitgeteilt, dass die Leistungsmeldung für Anspruchsberechtigte nicht wie geplant ab dem 1. Januar 2025 möglich sein wird. Sobald dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) neue Informationen vorliegen, wird er diese bekanntgeben.

Online-Seminar zum Einwegkunststofffondsgesetz Wie kann eine Kommune profitieren?

Nach dem Einwegkunststofffondsgesetz müssen sich Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte künftig an den Kosten für Reinigung, Entsorgung und Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Für Städte und Gemeinden bedeutet das: Wer jetzt die richtigen Schritte geht, kann von diesen Mitteln profitieren und die anfallenden Aufgaben gezielt bewältigen.

Doch was genau müssen Kommunen beachten? Wie läuft die Registrierung ab? Welche Anforderungen gibt es bei der Leistungsmeldung? Und was ist bei der Abrechnung zu berücksichtigen? In der Online-Konferenz geben Ihnen erfahrene Expertinnen und Experten einen Überblick. Sie erläutern die zentralen Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes, die EWKF-Verordnung und den Stand der Umsetzung.

Ein Fokus liegt dabei auf den praktischen Auswirkungen für die kommunale Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege. Hier erhalten Sie konkrete Tipps und Lösungsansätze, wie Sie die neuen Anforderungen effizient und rechtssicher umsetzen können.

Die Veranstaltung „Einwegkunststofffondsgesetz“ am 18. Februar 2025 von 9 bis 13 Uhr richtet sich an Führungskräfte aus der Geschäftsführung, der Stadtsauberkeit sowie der kaufmännischen Verwaltung. Hier geht’s zur Anmeldung.

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