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Einwegkunststofffonds

Leistungsmeldung auf DIVID ab sofort möglich

Das Umweltbundesamt hat bekanntgegeben, dass die Leistungsmeldung für Anspruchsberechtigte für den Einwegkunststofffonds nun möglich ist. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gibt dazu nützliche Hinweise.

von VKU/Redaktion erschienen am 11.04.2025
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Kommunen können für ihre Leistungen bei der Straßenmüllbeseitigung Geld aus dem Einwegkunststofffonds erhalten.
Kommunen können für ihre Leistungen bei der Straßenmüllbeseitigung Geld aus dem Einwegkunststofffonds erhalten. © Stadtreinigung Hamburg

Die Leistungsmeldung ist ab sofort für alle Anspruchsberechtigten auf der Einwegkunststoffplattform DIVID verfügbar, die einen Registrierungsbescheid erhalten haben, und kann direkt dort ausgefüllt werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat verlauten lassen, dass die Leistungsmeldung ausschließlich über DIVID ausgefüllt und eingereicht werden kann. Leistungsmeldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Zudem wurde das Register, dass alle bereits registrierten Anspruchsberechtigten führt, durch das UBA aktualisiert. Sie finden das Anspruchsberechtigtenregister mit allen bisher registrierten Anspruchsberechtigten auf DIVID, wobei natürlich nur jene Anspruchsberechtigten gelistet werden, welche geprüft und einen Registrierungsbescheid erhalten haben.

Vom Umweltbundesamt wird zudem darauf hingewiesen, dass die Leistungsmeldung auf DIVID für viele Anspruchsberechtigte noch nicht sichtbar ist, da sie noch keinen Registrierungsbescheid erhalten haben. Um jedoch eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen, hat das UBA eine Vorlage der Leistungsmeldung bereitgestellt. Diese Vorlage dient Anspruchsberechtigten ohne Registrierungsbescheid zunächst als Anschauungsdokument, damit sie sich optimal auf die Abgabe der Leistungsmeldung vorbereiten können. Die Leistungsmeldung in DIVID wird dem Aufbau der bereitgestellten Vorlage entsprechen.

Das Umweltbundesamt hat alle oben ausgeführten Informationen zudem in den neu erstellten FAQ „Wie erfolgt die Leistungsmeldung?“ hier veröffentlicht. Am 26. März 2025 fand auf Initiative des VKU die digitale Veranstaltung zum Thema „Ihre Fragen zum Einwegkunststofffonds, Schwerpunkt: Leistungsmeldungen“ gemeinsam mit dem UBA und dem Deutschen Städtetag statt. Im Nachgang zur Veranstaltung hat der VKU die erstmals 2023 veröffentlichten FAQ angepasst. Sie finden darin detaillierte Erläuterungen zur Registrierung, zur Ausgestaltung der Leistungsparameter, zum Einsatz der auszuzahlenden Mittel und zu sonstigen relevanten Fragestellungen.

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