Wer haftet für Sturmschäden am Auto?
Bei Stürmen werden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste häufig Autos oder Häuser beschädigt. Welche Versicherung dann für den Schaden aufkommt, erläutern die Versicherungsexperten Frank Mauelshagen und Peter Schnitzler von ERGO.
von ERGO/Redaktion Quelle ERGO erschienen am 29.10.2024Fegt ein Sturmtief über das Land, kommen neben Gebäuden meist auch Autos zu Schaden. Deren Besitzer sollten sich dann an ihre Versicherung wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen greift die Teilkaskoversicherung. „Allerdings erst ab Windstärke acht, also ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 65 km/h“, so Frank Mauelshagen. Es kann sein, dass die Autobesitzer die Windstärke zum Zeitpunkt der Beschädigung belegen müssen. „Hier kann der Deutsche Wetterdienst helfen“, empfiehlt Mauelshagen. War Windstärke acht erreicht, springt die Teilkasko bei Schäden durch „unmittelbare Sturmeinwirkungen“ ein – beispielsweise durch herumfliegende Ziegel oder umgestürzte Bäume. „Dabei ist es unerheblich, ob die Schäden am geparkten Auto, am haltenden Auto oder während der Fahrt entstanden sind“, erläutert der Kfz-Experte.
Anders sieht es aus, wenn ein Fahrer zum Beispiel gegen einen durch den Sturm entwurzelten Baum fährt, der schon länger auf der Straße liegt. Das gilt als Unfall. Dann trägt nur eine Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer keine Kaskoversicherung hat, geht bei Sturmschäden am Auto grundsätzlich leer aus. Ausnahme: Der Betroffene kann beweisen, dass ein anderer für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich ist.
Wer ist der Schadensverursacher?
Nicht immer ist allein der Sturm für die Schäden verantwortlich. Denn Haus- und Grundstücksbesitzer sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, den Zustand der Bäume auf ihrem Besitz sowie Dachziegel oder Mauerteile regelmäßig zu kontrollieren. Tun sie das nicht, müssen sie gegebenenfalls haften, wenn herabfallende Äste oder lockere Ziegel Schäden an parkenden Autos verursachen – denn dann handeln sie fahrlässig. „Mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist dieses finanzielle Risiko aber aus der Welt“, beruhigt Peter Schnitzler.
Sind Firmen oder Städte beziehungsweise Gemeinden für Gebäude, Parks, Baustellen oder Aufbauten verantwortlich, dann liegt auch die entsprechende Haftung bei ihnen: Baufirmen, die ihre Gerüste nicht ausreichend absichern, oder Werbeunternehmen, deren schlecht montierte Plakatwände auf ein geparktes Auto stürzen, müssen für einen entstandenen Schaden geradestehen. Umgekehrt gilt: Ist ein Schadensverursacher seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, haftet er auch nicht. Stürzt zum Beispiel ein Verkehrsschild, das sauber verankert war, auf ein Auto, muss die Stadt oder Gemeinde keinen Schadenersatz leisten. Die Beweislast trägt im Regelfall übrigens der Geschädigte.
Sturmschäden bei der Versicherung melden
Wer an seinem Auto einen Sturmschaden feststellt, sollte sich umgehend an seinen Versicherer wenden. Das gilt vor allem, wenn ein anderer den Schaden zu verantworten hat. Hilfreich ist es, direkt am Unfallort Beweise zu sichern – am besten mit Fotos und Zeugen. In der Regel schickt die Versicherung einen Gutachter, der sich den Schaden ansieht. Wichtig: Beschädigte Gegenstände wie einen abgerissenen Seitenspiegel nie ohne Zustimmung des Versicherers entsorgen! Und bevor der Betroffene sein Auto in die Kfz-Werkstatt bringt, sollte er die Einschätzung des Gutachters abwarten.
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