FGSV Neuerscheinungen im Bereich Straßenbau
Ab dem 1. August 2023 gelten Anforderungen an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Ziel: wertvolle Ressourcen im Sinne der Kreislaufwirtschaft schonen. Die FGSV hat die entsprechenden Technischen Regelwerke für den Straßenbau überarbeitet.






















