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Novelle des Verpackungsgesetzes in Arbeit

Einwegkunststoffverpackungen werden künftig aus dem Verkehr gezogen

Der am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen dient vor allem der Umsetzung von Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904. Das heißt für alle Inverkehrbringer von Fastfood- und To-go-Verpackungen: Jetzt sind Alternativen gefragt.

Veröffentlicht am
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von Freyberg
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Für die Stadtreiniger bedeutet das im Idealfall, dass die Kosten für die Stadtsauberkeit in Zukunft gerechter verteilt werden.

Inverkehrbringer von plastikbeschichteten Einwegverpackungen und Einweggetränkebechern in der Gastronomie müssen also ab einer gewissen Ladenfläche auch Mehrweglösungen anbieten. Der Vizepräsident des VKU (Verband kommunaler Unternehmen) äußert sich positiv dazu: "Insbesondere die größeren Fastfoodketten gründen ihr Geschäftsmodell unter anderem darauf, dass der Müll, der durch ihre Einwegverpackungen in der Umgebung anfällt, von anderen weggeräumt wird: nämlich von den kommunalen Stadtreinigern. Damit werden die Kosten einzelner Marktteilnehmer auf die Allgemeinheit abgewälzt. Das Vorhaben, Mehrweglösungen anzubieten, ist ein Baustein, dieses Ungleichgewicht zu beheben. Noch besser wäre es natürlich, wenn nicht nur für das Plastikgeschirr Mehrweglösungen angeboten werden müssten, sondern auch für die Alternativen aus Papier oder Aluminium. Denn man tut der Umwelt keinen Gefallen, wenn man eine andere Einwegverpackung nutzt. Das Ziel muss sein, keine zu nutzen. Bei den Einweggetränkebechern, für die unabhängig vom Material Mehrweglösungen angeboten werden müssen, ist das Umweltministerium mit guten Gründen über den Anwendungsbereich der EU-Einwegkunststoffrichtlinie hinausgegangen. Diesen Mut wünschen wir uns auch bei den Einweg-Lebensmittelverpackungen."  Natürlich sei zu sehen, dass Einweglösungen während der Coronapandemie für die Gastronomie eine Möglichkeit bieten, wenigstens einen Teil der Einkünfte zu sichern. Nichtsdestotrotz sei es wichtig, bereits jetzt die Weichen für eine nachhaltigere Gastronomie für die Zeit danach zu stellen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie HIER.

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