Kurzarbeitergeld: Anspruch besteht auch 2014 für 12 Monate
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die 12-monatige Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld um ein Jahr bis Ende 2014 ausgedehnt. Die "Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" vom 31. Oktober 2013 wurde am 6. November 2013...