Urteil in Niedersachsen Behörden dürfen Rückbau von Schotterschüttungen verlangen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat entschieden, dass Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen dürfen, dass Schotterschüttungen in Gärten beseitigt werden. Geklagt hatte ein Ehepaar, dem diese Aufgabe nun zuteil wird. Das meldet der Norddeutsche Rundfunk.